AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Präambel

1.1 Für alle Geschäftsabschlüsse zwischen dem Auftraggeber und der Gli Quattri Eventcatering GmbH & Co KG, Glockengasse 4D, 5020 Salzburg [nachfolgend Gli Quattri genannt] gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn diese von Gli Quattri ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
1.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ setzen die Wirksamkeit und die Verbindlichkeit der restlichen Bestimmungen und den unter diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag nicht außer Kraft. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

2 Angebot | Vertragsabschluss

2.1 Gli Quattri übermittelt dem Auftraggeber ein freibleibendes schriftliches Angebot welches alle vom Auftraggeber bereitgestellten Parameter berücksichtigt. Jedes Angebot enthält eine Angebotsnummer, eine Versionsnummer und das Ausstellungsdatum [z. Bsp. Angebot Nr. 2024001 Version 01 vom 01.01.2024]. Verbindlich ist immer die aktuellste Version, welche automatisch die vorangegangene außer Kraft setzt. Mündliche sowie fernmündliche Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und lösen ein neues Angebot mit einer neuen Versionsnummer aus.
2.2 Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Auftraggeber die aktuellste Version des Angebotes zeichnet [Firmenstempel und Unterschrift] und schriftlich an Gli Quattri übermittelt. Die elektronische Übermittlung des gezeichneten Angebotes wird akzeptiert.
2.3 Gli Quattri übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen außer deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit werden vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
2.4 Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, zusätzlicher Konzessionen, sonstiger Genehmigungen als auch der Abschluss von Versicherungen [z. Bsp. Veranstalterhaftpflicht, etc.] ist Aufgabe des Auftraggebers. Übernimmt Gli Quattri die Einholung von Genehmigungen oder den Abschluss erforderlicher Versicherungen ist dies ausdrücklich im Angebot angeführt und Bestandteil des Angebotes.
2.5 Sämtliche Angebote, Beschreibungen, Planungen und Konzeptionen im Zuge der Ausarbeitung eines Angebotes bleiben mit allen Rechten Eigentum von Gli Quattri. Jegliche anderwärtige Verwendung, Vervielfältigung und insbesondere die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Gli Quattri.

3 Lieferung | Übergabe | Durchführung

3.1 Die zugesagte pünktliche Lieferung und Durchführung der Eventcatering Leistung obliegt den Voraussetzungen eines normalen Betriebsablaufes. Unvorhersehbare Ereignisse wie Fälle höherer Gewalt [z. Bsp. Sturm, Hochwasser, Lawinenabgänge, etc.] oder andere maßgebliche Betriebsstörungen [z. Bsp. großräumige und andauernde Stromausfälle, großflächige unangemeldete Straßensperren, etc.] entbinden Gli Quattri von den übernommenen Pflichten.
3.2 Ab der ordnungsgemäßen Anlieferung bis zur Rückstellung von durch Gli Quattri angemieteten Gegenständen obliegt die Sorgfaltspflicht dem Auftraggeber. Allfällige Schäden als auch Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.
3.3 Alle durch Gli Quattri bereitgestellte Materialien [z. Bsp. Dekoration, Gläser, Geschirr, etc.] stehen und bleiben im Eigentum von Gli Quattri. Diese Gegenstände sind nur leihweise und für den Veranstaltungszeitraum überlassen.
3.4 Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich vor Ort dem Cateringleiter mitzuteilen. Nachträgliche Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von drei Werktagen schriftlich an Gli Quattri übermittelt werden andernfalls gilt die Leistung von Gli Quattri als erbracht und akzeptiert.
3.5 Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Gli Quattri keine Haftung.

4 Preis | Veränderung der Personenzahl

4.1 Unsere angebotenen Preise auch ohne gesonderte Bezeichnung verstehen sich als Netto-Euro-Preise ohne die gesetzlichen Steuern und Abgaben. Es kommen die zur Zeit verpflichtend geltenden Mehrwertsteuersätze in Höhe von 10% bei Speisen und in Höhe von 20% bei Dienstleistung und Getränken zur Anwendung. Davon ausgenommen sind innergemeinschaftliche Lieferungen ins Ausland.
4.2 Die Angebotspreise sind verbindlich und gebunden an die vom Auftraggeber genannte Personenzahl. Eine Veränderung der Personenanzahl löst eine Anpassung der Kalkulation und die Erstellung eines neuen Angebotes aus. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können muss der Auftraggeber eine etwaige Veränderung der Personenzahl unverzüglich, spätestens aber 6 Werktage vor der Veranstaltung [wobei der Tag der Veranstaltung nicht zählt] schriftlich bekannt geben widrigenfalls die genannte Personenzahl als fixiert gilt und somit die Grundlage für die Verrechnung des Entgelts bildet.
4.3 Die Angebotspreise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Etwaige Kosten für die Veranstaltungsräumlichkeiten, Betriebskosten und Nebenkosten [Strom, Wasser, Heizung, etc.] oder Abschlagszahlungen für ansässige Gastronomie oder sonstige Raumbeschaffungsmaßnahmen sind nicht enthalten außer diese sind explizit im Angebot angeführt.

5 Zahlung | Stornobedingungen

5.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen sind ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Vereinbarte Anzahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Anzahlungsrechnung, jedenfalls aber vor Beginn der Veranstaltung, zahlbar. Gli Quattri ist bei vereinbarter und säumiger Anzahlung nicht zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Für die Zeit des Zahlungsverzuges gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart.
5.2 Sollte der Auftrag vom Auftraggeber zur Gänze nach Auftragserteilung widerrufen werden, so gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:
Ab der Auftragserteilung bis 14 Tage vor der Veranstaltung gelten 30% Stornogebühr des gesamten vereinbarten Entgeltes. Ab 13 Tage vor der Veranstaltung gelten 75% Stornogebühr des gesamten vereinbarten Entgeltes.
 Ab 7 Tage vor der Veranstaltung gelten 100% Stornogebühr des gesamten vereinbarten Entgeltes.
5.3 Als Basis dient die im Angebot vereinbarte Personenzahl. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Stornorechnung. Jeder Widerruf ist nur dann gültig, wenn er gegenüber Gli Quattri ausdrücklich und schriftlich erklärt wird und bei Gli Quattri einlangt. Der Widerruf muss bis spätestens 18:00 Uhr bei Gli Quattri einlangen um noch für diesen Tag zu gelten.
5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen wegen bemängelter Leistungen zurückzuhalten sofern diese nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6 Elektronische Rechnungslegung

6.1 Im Sinne der Reduktion von CO2 Emissionen ist Gli Quattri berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Gli Quattri ausdrücklich einverstanden.
6.2 Die Anforderung einer zusätzlichen Rechnungslegung per Post muss vom Auftraggeber schriftlich erfolgen. Diese verlängert nicht das Zahlungsziel.

7 Gerichtsstand

7.1 Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Zuständig ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Die Vertragssprache ist deutsch.

8 Gültigkeit

8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1.1.2024 gültig. Alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind damit ungültig.

Salzburg, am 1. Jänner 2024

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